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HZ Immobilien

Helga Zitzmann

Augraben 29

90475 Nürnberg

 

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0172 8133799

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.     Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.

2.     Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass meine Tätigkeit in Anspruch genommen wird.

3.     Die Annahme meiner Maklerdienste oder meiner Angebotsangaben sowie Auswertung von mir gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.

4.     Ich verpflichte mich, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werde alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar – vertraulich behandeln.

5.     Der Auftraggeber verpflichtet sich, meine sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von meinen Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an mich die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es meinerseits eines Schadensnachweises bedarf.

6.     Vorbehaltlich deren Zustimmung, gebe ich  auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt.

7.     Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit meiner Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt bin ich unaufgefordert zu unterrichten.

8.     Da ich Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden habe, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind, müssen mir mündliche Vereinbarungen dieser Art  umgehend bekanntgegeben werden.

9.     Falls dem Auftraggeber die durch meine Person nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er mir dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.

10.   Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an mich zu entrichten.

11.   Ich bin berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

12.  Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von mir nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.

13.  Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch meinen Nachweis und/oder meine Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:

A.) Bei Kaufverträgen: 3% zzgl. MWST  (bei einem Objektwert unter EUR 50.000,00 beträgt die Mindestprovision EUR 1.500,00 zzgl. MWST).

B.) Bei Miet-/Pachtverträgen jeweils bezogen auf die Bruttomiete abzüglich Energiekosten:

Im privaten Bereich zwei Monatsmieten; im gewerblichen Bereich drei Monatsmieten.

Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.

14.  Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden  Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.

15.  Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von mir niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.

Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z. B. anstatt mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird.

Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch mich.

Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von mir nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von mir vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.

Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch mich hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mir gegenüber provisionspflichtig sind.

16.  Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.

17.  Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.

18.  Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.

19.  Schadensersatzansprüche sind mir gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da ich mich bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen muss, kann ich keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da ich  keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen kann.

                              
Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.

Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Nürnberg Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.